6.5. Die Oberstaatsanwaltschaft nahm mit Eingabe vom 22. November 2023 Stellung zum Bundesgerichtsentscheid und hielt dabei an ihren bereits gestellten Anträgen fest. 7. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten fand am 10. Januar 2024 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: -4-