3.4. Am 23. April 2020 reichte die Oberstaatsanwaltschaft vorgängig zur Berufungsverhandlung die Berufungsbegründung ein und hielt dabei an ihren bereits gestellten Anträgen fest. -3- 4. Am 29. April 2020 gingen beim Obergericht die einverlangten Akten des laufenden Einbürgerungsverfahrens des Beschuldigten ein, welche den Parteien zur Kenntnisnahme zugestellt wurden. 5. Mit Berufungsantwort vom 8. Juni 2020 beantragte der Beschuldigte die Abweisung der Berufung.