2. Die vorinstanzliche Hauptverhandlung mit Befragung des Beschuldigten fand am 6. Februar 2020 statt. Der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg erkannte den Beschuldigten gleichentags im Sinne der Anklage schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 100.00 sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 1'500.00. Auf die Anordnung der Landesverweisung wurde verzichtet. 3. 3.1. Gegen das ihr am 24. Februar 2020 in unbegründeter Form zugestellte Urteil meldete die Oberstaatsanwaltschaft am 4. März 2020 fristgerecht Berufung an.