Letztere Tat stand nach Angaben des Beschuldigten im Zusammenhang mit mangelnder Versorgung von zu schlachtenden Tieren mit Wasser und Futter. Im Übrigen weist der Beschuldigte Vorstrafen aus den Jahren 2014 (wegen mehrfacher Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung), 2016 (Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz) sowie 2020 (Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung) auf. Mit Verfügung des Amts für Verbraucherschutz des Kantons Aargau vom 11. April 2014 (act. 13 ff.) wurden diverse Missstände im Betrieb gerügt sowie u.a. der Verkauf von Köpfen von Schafen älter als ein Jahr beanstandet und verboten.