5.1.3. Hinsichtlich des Vorlebens des Beschuldigten ist festzuhalten, dass der Beschuldigte mehrfach vorbestraft ist. Der Beschuldigte wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Zofingen vom 10. Juni 2013 neben Fahrens in fahrunfähigem Zustand und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes auch wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Letztere Tat stand nach Angaben des Beschuldigten im Zusammenhang mit mangelnder Versorgung von zu schlachtenden Tieren mit Wasser und Futter.