Entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm kann aus der Aussage des Beschuldigten an der Hauptverhandlung, keine Lammköpfe mehr zu verkaufen (act. 144), nicht abgeleitet werden, dass wiederholt Schafsköpfe von Tieren über 12 Monaten verkauft wurden. Es ist weiter auf den Inspektionsbericht vom 4. Januar 2019 zu verweisen, in welchem die vom Lebensmittelgeschäft C. ausgehende Gefahr im Zusammenhang mit den dort festgestellten Schafsköpfen insgesamt als "klein" (Gefahrenstufe 2 von 4), die Gefahr in der Kategorie "Produkte/Kennzeichnung" jedoch auf Stufe 3 ("erheblich") eingeordnet wurde, wobei hierbei auch die fehlende Kennzeichnung und ungenügende Verpa-