Bei der Traberkrankheit (Scrapie), welche mit den genannten Normen bekämpft werden soll, handelt es sich um eine ernste Krankheit der Schafe, welche immer tödlich endet und bei welcher die Übertragung auf den Menschen durch den Verzehr von sog. spezifiziertem Risikomaterial nicht ausgeschlossen ist (vgl. Verfügung des Amts für Verbraucherschutz des Kantons Aargau vom 11. April 2014, act. 16; www.blv.amin.ch/blv/ de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen.html). Bei der Festlegung des Verschuldens ist relativierend zu berücksichtigen, dass vorliegend die eher geringe Anzahl von sechs nicht verkehrsfähigen Schafsköpfen in Verkehr gebracht wurde.