64 Abs. 1 lit. a LMG (Inverkehrbringen) konsumiert zu betrachten, zumal die Inverkehrbringung von Risikomaterial den Verstoss gegen die Hygienevorschriften mit sich bringt. - 13 - Wie bereits erwähnt, ist eine versehentliche Lieferung von sechs nicht verkehrsfähigen Schafsköpfen aufgrund der engmaschigen Kontrollen ausgeschlossen. Es ist damit in subjektiver Hinsicht von vorsätzlichem Handeln des Beschuldigten auszugehen. Die vorinstanzlichen Schuldsprüche sind damit zu bestätigen. Ausführungen zur Fahrlässigkeit erübrigen sich somit.