Zu welchem Zweck solche Köpfe verwendet werden, ist vorliegend nicht von Relevanz und kann ebenfalls offen bleiben. Es ist jedoch festzuhalten, dass offenbar eine Verwendung dafür besteht, zumal die B. schon im Jahre 2014 wegen des Verkaufs von Schafsköpfen von Tieren älter als 12 Monate gerügt wurde (act. 13 ff.) und die E-Mail des Tierarztes Dr. E. vom 14. Februar 2019 auf eine bestehende Nachfrage hindeutet, wenn er ausführt, dass die Zulieferer kritischer Ware mutiger geworden seien (Beilage 5 zur Berufungsbegründung des Beschuldigten). 4.3. Zusammenfassend ist der dem Beschuldigten vorgeworfene Sachverhalt als erstellt zu betrachten.