vom 12. März 2020, act. 109/110; Auss. D., act. 51). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte an, dass die Köpfe, die man verkaufen wolle, für den Tierarzt zur Kontrolle aufgehängt würden. Die anderen, nicht verkehrsfähigen Köpfe würden nicht aufgehängt, sondern direkt im Konfiskatkübel entsorgt, wobei zuvor das Fleisch und die Zunge entnommen werde für die Produktion von Hundefutter. Der Tierarzt könne jedoch jeden Bereich im Betrieb einsehen. Der Tierarzt komme an Schlachttagen jeweils bis zu drei oder vier Mal vorbei, um zu kontrollieren (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6, 8, 9, 11). Der E-Mail des Tierarztes Dr. E. vom 14. Februar 2019 an H., stv.