Der Beschuldigte und D. verweisen auf die strengen Kontrollen bei der Schlachtung von Schafen. Die Lämmer und Schafe würden separat geschlachtet. Die Köpfe würden geputzt, durch den Veterinär Dr. E. im Kühlraum kontrolliert, anschliessend eingepackt und währenddessen nochmals kontrolliert. Dr. E. kontrolliere die verkehrsfähigen Köpfe nach jedem Schlachttag einzeln und zähle sie nach. Die im Konfiskatraum entsorgten Köpfe würden ebenfalls gezählt und mit der Anzahl der geschlachteten Tiere verglichen. So werde sichergestellt, dass keine Schafsköpfe von Tieren älter als 12 Monate in den Verkehr gelangen (Auss. Besch., act. 28, 144; Eingabe des Besch. vom 12. März 2020, act.