4.2.2. 4.2.2.1. Bei der B. handelt es sich um eine Kollektivgesellschaft. Der Beschuldigte und sein Bruder D. sind als (einzige) Gesellschafter im Handelsregister eingetragen (aktueller Handelsregisterauszug; Protokoll Berufungsverhandlung S. 3). Der Beschuldigte und D. schildern übereinstimmend, dass der Beschuldigte für den Betrieb des Schlachthauses verantwortlich sei (Auss. Besch., act. 143; Auss. D., act. 51; Protokoll Berufungsverhandlung S. 3). D. nennt hingegen die C (Strasse) als seinen Verantwortungsbereich. Dort befinde sich der Laden, die Wursterei, der Partyservice und das Büro. Das Ganze betreffe seinen Bruder (Auss. D., act. 51; Protokoll Berufungsverhandlung S. 3).