4.1.2. Gemäss Lieferschein vom 18. Dezember 2018 (act. 75) lieferte die vom Beschuldigten sowie seinem Bruder D. betriebene B. am 18. Dezember -8- 2018 "10x L-Kopf" zu je Fr. 2.00, insgesamt Fr. 20.00, an das Lebensmittelgeschäft C. in Basel. Aufgrund der auf dem Lieferschein ersichtlichen Unterschrift sowie den Aussagen des Beschuldigten und D. ist davon auszugehen, dass die Auslieferung durch den Schwiegervater von D., G., welcher u.a. für Auslieferungstouren zuständig sei (Auss. Besch. act. 143; Auss. D., act. 145), erfolgte.