3.2 Die Verfahrenskosten des Gerichts bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 400.00 b) den Spesen von Fr. 30.00 Total Fr. 430.00 -4- Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr sowie die Kosten gemäss lit. b im Gesamtbetrag von Fr. 430.00 auferlegt. 4. Der Beschuldigte trägt seine Verteidigungskosten selber." 2.3. Am 3. August 2020 meldete die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die Berufung an. 2.4. Am 10. August 2020 meldete der Beschuldigte die Berufung an.