Der Stundenansatz beträgt wie erwähnt Fr. 220.00 (§ 9 Abs. 2bis AnwT). Zuzüglich der pauschalen Auslagenentschädigung von 3%, ausmachend Fr. 132.65 und 7.7 % MwSt ergibt sich für die Aufwendungen des Verteidigers im vorinstanzlichen Verfahrens eine Entschädigung von insgesamt Fr. 4'905.35. - 14 -