mit insgesamt 4.5 Stunden. Es erscheinen hierfür 1.5 Stunden ausreichend. Der Aufwand für die Hauptverhandlung ist schliesslich mit 4.3 Stunden (2.3 Stunden Verhandlung zuzüglich je eine Stunde für die Anfahrt und Rückfahrt) anstatt 5.3 Stunden zu veranschlagen. Der vom Verteidiger geltend gemachte Stundenaufwand ist damit zusammengefasst um 14.15 Stunden auf angemessene 20.1 Stunden zu kürzen.