Der vom Verteidiger anlässlich der Hauptverhandlung geltend gemachte Aufwand von 34.25 Stunden (act. 174 f.) erscheint jedoch deutlich überhöht. Insgesamt macht er für das Aktenstudium, rechtliche Abklärungen, die Vorbereitung des Plädoyers und der Hauptverhandlung 15.9 Stunden geltend. Dieser Aufwand ist auf angemessene 10 Stunden zu kürzen. Für die Sitzung vom 19. Februar 2020 und deren Vor- und Nachbereitung veranschlagt der Verteidiger insgesamt 6.25 Stunden, was auf angemessene 2 Stunden zu reduzieren ist. Überhöht erscheint auch der Aufwand für die Ausarbeitung der Beweisanträge (Beweisanträge vom 9. März 2020, act. 113 ff.) mit insgesamt 4.5 Stunden.