Der Verteidiger macht für das Berufungsverfahren einen zeitlichen Aufwand von 27.3 Stunden (inkl. Verhandlung) geltend (Plädoyer S. 13 und anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichte Kostennote). Die für die im Zusammenhang mit der Berufungsanmeldung eingesetzten 3 Stunden (inkl. diverser Telefonate mit Rechtsanwältin Regula Walker) erscheinen deutlich überhöht. Angemessen sind hierfür 30 Minuten, wobei auch ein einmaliger Austausch mit Regula Walker enthalten ist.