Er kenne jeden Kunden und die Kunden würden jeweils ihn verlangen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3 und 4). Der Beschuldigte gab (wie erwähnt) lediglich an, die Ware normalerweise nicht zu sehen und wahrscheinlich nichts mit der Lieferung vom 18. Dezember 2018 zu tun gehabt zu haben (act. 145). 3.2.2.2. Es liegen keinerlei Hinweise vor, dass diese vom Beschuldigten und B. geschilderte Aufgabenverteilung nicht zutreffen würde. Es ist damit darauf abzustellen, womit – entgegen der Vorinstanz (E. 3.3) – nicht davon auszugehen ist, dass die Trennung von Schlachterei und Verkaufsladen rein örtlich, nicht jedoch organisatorisch sei.