Bestellungen gingen für die H (Strasse) und das Schlachthaus getrennt ein. Auch die Rechnungsstellung erfolge für die beiden Bereiche getrennt (Protokoll Berufungsverhandlung S. 4). Auf entsprechende Frage gab er an, eigentlich nicht für die Disposition zuständig zu sein. Der Chauffeur hole die Ware bei ihm und im Schlachthaus ab und es gebe einen gemeinsamen Transport nach Basel (Protokoll Berufungsverhandlung S. 10).