Er disponiere eher und habe mit dem Material selber nichts zu tun. Auch mit der Lieferung vom 18. Dezember 2018 habe er wahrscheinlich gar nichts zu tun gehabt. Das werde direkt im Schlachthof unten geregelt (act. 144/145). Auch anlässlich der Berufungsverhandlung verwies der Beschuldigte auf die Trennung der Bereiche Schlachthaus und H (Strasse), wobei er für die H (Strasse) (Wursterei, Laden, Partyservice und ein Teil des Büros) zuständig sei. Bei Engpässen helfe man sich jedoch gegenseitig aus (Protokoll S. 3). Bestellungen gingen für die H (Strasse) und das Schlachthaus getrennt ein.