Besch, act. 51; Protokoll Berufungsverhandlung S. 3). Er schlachte selber nur noch selten, wenn ein Metzger ein Küngeli wolle oder so. Dann aber im alten Schlachthof an der H (Strasse). In den Schlachthof gehe er nur, wenn er etwas brauche. Er rufe dann an und sie würden es bereit stellen. Er hole es ab oder es werde vorbeigebracht. Wenn er mal "unten" aushelfe, dann in der Zerlegerei, beim Ausbeinen oder Dressieren, nicht jedoch "im Schlachthof hinten". Auch als Chauffeur springe er ein, wenn jemand in den Ferien sei. Er habe mehr mit der Organisation zu tun, wer wo angefahren werden müsse. Er disponiere eher und habe mit dem Material selber nichts zu tun.