3.2.2. 3.2.2.1. Bei der C. handelt es sich um eine Kollektivgesellschaft. Der Beschuldigte und sein Bruder B. sind als (einzige) Gesellschafter im Handelsregister eingetragen (aktueller Handelsregisterauszug; Protokoll Berufungsverhandlung S. 3). Der Beschuldigte und B. schildern übereinstimmend, dass B. für den Betrieb des Schlachthauses verantwortlich sei (Auss. Besch., act. 51; Auss. B., act. 143; Protokoll Berufungsverhandlung S. 3). Der Beschuldigte nennt hingegen die H (Strasse) als seinen Verantwortungsbereich. Dort befinde sich der Laden, die Wursterei, der Partyservice und das Büro. Das Ganze betreffe seinen Bruder (Auss. Besch, act.