Hinzu kommt, dass F., welcher die Inspektion am 19. Dezember 2018 durchgeführt hatte, anlässlich der Befragung vom 27. August 2019 angab, die Betreiber des Lebensmittelgeschäfts D. hätten ihm ausdrücklich mitgeteilt, dass die zehn festgestellten Schafsköpfe durch die C. geliefert worden seien, sie noch keinen der Köpfe verkauft hätten und dass sie von ihrem zweiten Fleischlieferanten schon lange nichts mehr bezogen hätten. Jeder Betrieb müsse zeigen können, woher die Ware komme. Die Betreiber des Lebensmittelgeschäfts D. hätten am nächsten Tag den Lieferschein vom 18. Dezember 2018 sowie weitere Lieferscheine der C. vorbeigebracht.