3.1.4. Eine Lieferung durch einen anderen Lieferanten erscheint indessen angesichts der am Vortag erfolgten, unbestrittenen Lieferung von exakt derselben Anzahl Schafsköpfen durch die C. nicht plausibel. Ein nachträgliches Einfrieren ist ohne weiteres möglich, wobei die Akten keine Angaben dazu enthalten, ob die Köpfe im Zeitpunkt der Inspektion bereits vollständig durchgefroren waren.