3.1.2. Gemäss Lieferschein vom 18. Dezember 2018 (act. 75) lieferte die vom Beschuldigten sowie seinem Bruder B. betriebene C. am 18. Dezember 2018 "10x L-Kopf" zu je Fr. 2.00, insgesamt Fr. 20.00, an das Lebensmittelgeschäft D. in Basel. Aufgrund der auf dem Lieferschein ersichtlichen Unterschrift sowie den Aussagen des Beschuldigten und B. ist davon auszugehen, dass die Auslieferung durch den Schwiegervater des Beschuldigten, G., welcher u.a. für Auslieferungstouren zuständig sei (Auss. B. act. 143; Auss. Besch. act. 145), erfolgte.