3.7. Das Obergericht führte am 6. Mai 2022 die Berufungsverhandlung durch, anlässlich welcher der Beschuldigte sowie der ebenfalls beschuldigte B. (SST.2020.242) befragt wurden. Die Parteien hielten an ihren bisherigen Anträgen fest. -6- Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Der Beschuldigte beantragt mit seiner Berufung einen vollumfänglichen Freispruch. Die Berufung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm richtet sich gegen die Höhe der von der Vorinstanz festgesetzten Busse. Sie beantragt die Verurteilung des Beschuldigten zu einer Busse von Fr. 39'000.00 (ersatzweise 390 Tage Freiheitsstrafe). Der Beschuldigte erhob dagegen Anschlussberufung.