Ausserdem stellte der Beschuldigte folgende Beweisanträge: "1. Es sei ein Augenschein im Schlachthof der C. an der AC (Strasse) in […] Q. sowie in der Wursterei und dem Laden an der H (Strasse) in […] Q. durchzuführen. 2. Es sei der Kartenausschnitt (Google Maps) betreffend die Distanz zwischen den zwei Arbeitsbereichen (AC [Strasse] in […] Q. und H [Strasse] in […] Q.) zu den Akten zu nehmen." 3.4. Mit Eingabe vom 18. Dezember 2020 erstattete die Staatsanwaltschaft Zo- fingen-Kulm die Berufungsbegründung und beantragte die Gutheissung ihrer Berufung.