"Ziff. 2 des Urteils sei aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: Der Beschuldigte wird in Anwendung der in Ziffer 1 erwähnten Bestimmungen sowie gestützt auf Art. 106 StGB zu einer Busse von CHF 39'000.00 verurteilt. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 390 Tagen vollzogen." 3.2. Mit Verfügung vom 10. Dezember 2020 wurde die Durchführung des mündlichen Verfahrens angeordnet. 3.3. Mit Eingabe vom 16. Dezember 2020 erklärte der Beschuldigte Berufung gegen das am 26. November 2020 bei ihm eingegangene begründete Urteil und erhob Anschlussberufung. Er stellte die folgenden Anträge: