b) den Spesen von Fr. 24.00 Total Fr. 424.00 Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr sowie die Kosten gemäss lit. b im Gesamtbetrag von Fr. 424.00 auferlegt. 4. Der Beschuldigte trägt seine Verteidigungskosten selber." 2.3. Am 3. August 2020 meldete die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die Berufung an. 2.4. Am 10. August 2020 meldete der Beschuldigte die Berufung an. 3. 3.1. Nach der Zustellung des begründeten Urteils am 26. November 2020 erklärte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm am 27. November 2020 die Berufung und stellte folgenden Antrag: