LMG handelt - bei dessen Verzehr nicht auszuschliessen ist, dass die menschliche Gesundheit gefährdet wird, hat der Beschuldigte als Mitbetreiber der C. an der H (Strasse) resp. an der AC (Strasse) in […] Q. mit Wissen und Willen die menschliche Gesundheit gefährdet." -3- Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verurteilte den Beschuldigten zu einer Busse von Fr. 39'000.00 (bei schuldhafter Nichtbezahlung 390 Tage Ersatzfreiheitsstrafe). 1.4. Der Beschuldigte erhob am 28. Oktober 2019 Einsprache gegen diesen Strafbefehl.