durch den Bruder des Beschuldigten, B., wurden dem Lebensmittelgeschäft D. am AD (Strasse) in […] Basel am 18. Dezember 2018 sechs Schafsköpfe geliefert, welche von Schafen älter als 12 Monate (Tiernebenprodukt der Kategorie 1) stammten, und für CHF 2.00 pro Kopf verkauft. Dies obwohl der Beschuldigte und dessen Bruder B. mit Schreiben des Amts für Verbraucherschutz des Kantons Aargau vom 11. April 2014 bereits darauf aufmerksam gemacht wurden, dass es sich bei Schafsköpfen, welche von Schafen älter als 12 Monate stammen, um Risikomaterial handelt und somit deren Verkauf verboten ist.