Der Beschuldigte wurde mit Urteil des Präsidiums des Bezirksgerichts Brugg vom 25. April 2016 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Im vorliegenden Verfahren wird der Beschuldigte für die qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz mit einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten bestraft. Die widerrufende und die neue Strafe sind folglich gleicher Art, weshalb eine Gesamtstrafe zu bilden ist. Unter sinngemässer Anwendung des Asperationsprinzips ist die Freiheitsstrafe von 20 Monaten auf 24 Monate zu erhöhen.