Seit der Anklageerhebung am 21. Oktober 2019 erliess die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach sechs neue Strafbefehle wegen Betäubungsmitteldelikten (siehe Eingabe der Staatsanwaltschaft vom 11. März 2021). Auch wenn es sich hierbei ausschliesslich um Übertretungen handelt, weist das Verhalten des Beschuldigten eine erhebliche Gleichgültigkeit gegenüber der Rechtsordnung auf. Es ist deshalb nicht anzunehmen, dass der Vollzug der neu ausgesprochenen Freiheitsstrafe eine genügende Warnwirkung entfalten würde.