Die vorliegend zu beurteilenden Übertretungen sind in der Zeit von November 2018 bis 12. August 2019 begangen worden. Der Beschuldigte wurde seither mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 2. Dezember 2019 für Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz betreffend den Zeitraum vom 23. Januar 2019 bis 2. August 2019 zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 9. Dezember 2019 wurde er für Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz betreffend den Zeitraum vom 3. August 2019 bis 20. November 2019 zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Beide Strafbefehle sind in Rechtskraft erwachsen.