Insgesamt ist unter Berücksichtigung der von der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz erfassten Betäubungsmittel, Drogenmengen, Handlungsweisen und Hierarchiestufen von einem vergleichsweise noch leichten Verschulden und in Relation zum weiten Strafrahmen von 1 bis 20 Jahren Freiheitsstrafe von einer dafür angemessenen Strafe von 18 Monaten Freiheitsstrafe auszugehen.