Auch verfügte er trotz seiner Drogensucht über ein erhebliches Mass an Entscheidungsfreiheit. Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass er sich ernsthaft darum gekümmert hätte, von seiner Drogensucht weg zu kommen oder eine legale Substitutionsabgabe beantragt hätte. Mithin hat er mit dem Drogenverkauf zur Finanzierung seiner Drogensucht den aus seiner Sicht - 19 -