ab und B._____ transportierte sie anschliessend mehrmals täglich zum Beschuldigten an den Bahnhof Q._____. Daraus, dass in den Nachrichten per SMS oder WhatsApp teilweise nicht besonders originelle Codewörter benutzt worden sind, kann der Beschuldigte nichts zu seinen Gunsten ableiten. Im Gegenteil weist dies darauf hin, dass sich der Beschuldigte seines illegalen Handelns sehr wohl bewusst war und damit zusammenhängende Verdunkelungsmassnahmen ergriffen hatte.