Unter dem Aspekt der Art und Weise der Tatausführung ist zu berücksichtigen, dass die Drogengeschäfte insoweit durchdacht vorgenommen wurden, als stets darauf geachtet wurde, nur geringe Betäubungsmittelmengen auf sich zu tragen, welche bei einer Kontrolle noch unter den Eigenkonsum fallen würden. Die Abwicklung der Drogengeschäfte über C._____, B._____ und den Beschuldigten ist planmässig und organisiert erfolgt. So stand der Beschuldigte mit den Abnehmern in Kontakt und bestellte die gewünschten Drogenmengen bei C._____ oder B._____. Sie packten die Drogen in der Wohnung von C._____ in S._____ ab und B.__