_ führte – wie dies für den Drogenhandel üblich ist – keine Auflistung über die Drogenverkäufe. Dass er nach mehreren Wochen intensiver Drogengeschäfte die Mengen nicht aus dem Stegreif nennen konnte, erstaunt nicht, zumal er weder für die Beschaffung der Drogen noch für den Vertrieb an die Endabnehmer zuständig war, sondern «bloss» als Läufer fungierte. Einer genauen Bezifferung der Mengen wäre mit grösserer Skepsis zu begegnen gewesen.