An der Berufungsverhandlung hat sich dieser Eindruck nochmals verstärkt. B._____ führte aus, dass er täglich drei, vier oder fünf Gramm Kokain übergeben habe, an guten Tagen seien auch fünf bis zehn Gramm möglich gewesen. Die Maximalmenge für Heroin und Kokain zusammen sei bei zehn bis fünfzehn Gramm pro Tag gelegen (Protokoll, S. 6). Dass die Mengenangaben pro Tag realistisch sind, ergibt sich sodann auch aus den Nachrichten auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten. Einerseits bestellte der Beschuldigte häufig einen «Erwachsenen», mithin 1 g nach (siehe oben E. 4.4.2 f.) und andererseits kaufte H.___