4.4.4. Schliesslich sind die Nachrichten des Beschuldigten mit seinen Abnehmern aktenkundig (siehe act. 102, pdf zum UFED Report betreffend Abnehmer). Insgesamt sind Chatverläufe mit 54 Personen vorhanden, die mit dem Beschuldigten in Verbindung traten, um entweder an Betäubungsmittel und/oder rezeptpflichtige Medikamente zu gelangen. Der Inhalt der Nachrichten mit Dritten weist klar darauf hin, dass der Beschuldigte über einen längeren Zeitraum diverse verschiedene illegale Substanzen verkauft hat. Vorliegend relevant sind die Anfragen und Bestellungen für Heroin und Kokain während des angeklagten Zeitraums vom 1. September 2018 bis 10. Oktober 2018.