4.2. 4.2.1. Nachfolgend ist in tatsächlicher Hinsicht zu prüfen, ob der Beschuldigte im Zeitraum vom 1. September 2018 bis 10. Oktober 2018 am Bahnhof und in der Region Q._____ Heroin- und Kokaingemisch verkauft hat. Gemäss der Anklageschrift soll der Beschuldigte die Betäubungsmittel über B._____ von C._____ bezogen haben.