9. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 3'000.00 b) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 9'757.15 c) der Zeugenentschädigung von Fr. 32.50 d) den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden von Fr. 150.00 Total Fr. 12'939.65 Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. a und c – d im Gesamtbetrag von Fr. 3'182.50 auferlegt.