einer Busse von Fr. 3'600.00 bestrafen wollte. Andererseits lagen der Staatsanwaltschaft bei Erlass des Strafbefehls umfangreiche Verfahrensakten vor. Diese umfassten insbesondere die fragliche Werbeanzeige selbst. Ferner wusste die Staatsanwaltschaft aufgrund von polizeilichen Ermittlungen, dass es sich beim Beschuldigten um das verantwortliche Organ der Firma X.____ handelt, das mit der umstrittenen Anzeige Werbung gemacht hat. Sodann lagen der Staatsanwaltschaft Akten aus dem Verfahren vor Handelsgericht vor.