3.1. Ausweislich der Akten zeigte die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten am 20. Oktober 2016 den Verfahrensabschluss an und stellte ihm in Bezug auf den Vorwurf, gegen das UWG verstossen zu haben, die Ausfällung eines Strafbefehls und in Bezug auf den Vorwurf betreffend Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen den Erlass einer Einstellungsverfügung in Aussicht. Am 30. November 2016 reichte der Beschuldigte eine umfangreiche Stellungnahme ein, mit der er im Hauptstandpunkt die Einstellung des gesamten Verfahrens und im Eventualstandpunkt Beweisergänzungen 32 Obergericht, Abteilung Strafgericht 2020