2020 Strafprozessrecht 31 I. Strafprozessrecht 1 Art. 352 Abs. 1 StPO Gültigkeit des Strafbefehls: Eine Auseinandersetzung mit den Vorbringen des Beschuldigten vor oder nach der Einsprache ist im Strafbefehl nicht erforderlich (E. 3.1). Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls (ausreichend geklärter Sachverhalt; E. 3.2 f.). Aus dem Entscheid des Obergerichts, 2. Strafkammer, vom 18. Februar 2020, i.S. Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau und A.____ gegen J.K. (SST.2019.37) Aus den Erwägungen