Nach dem Gesagten ist die Kostennote des amtlichen Verteidigers für das Berufungsverfahren um 39.11 Stunden zu kürzen. Der entschädigungspflichtige Aufwand beläuft sich auf 52.36 Stunden à Fr. 200.00. Hinzu kommen die Auslagen von Fr. 172.60 und die gesetzliche Mehrwertsteuer, woraus eine auf gerundet Fr. 11'465.00 festzusetzende Entschädigung resultiert.