Für die 42 Seiten umfassende vorläufige Begründung der Berufung vorgängig zur Berufungsverhandlung hat der amtliche Verteidiger insgesamt 44.2 Stunden und für das neunseitige Plädoyer insgesamt noch einmal 8.7 Stunden aufgewendet. Sowohl die Berufungsbegründung als auch das Plädoyer erweisen sich weitgehend als Wiederholungen der bisherigen Vorbringen und Argumente. Unter Berücksichtigung dieses Umstands erweist sich der dafür geltend gemachte Aufwand als zu hoch. Er ist auf 25 Stunden zu reduzieren.