Die Landesverweisung ist eine strafrechtliche Massnahme, die nach der Zielsetzung des Gesetzgebers primär als sichernde Massnahme zu verstehen ist. Ihre causa liegt in der Delinquenz der betroffenen Person selber. Selbst ein langjähriger Aufenthalt in der Schweiz – was vorliegend nicht zutrifft – oder familiäre oder private Verhältnisse bilden keinen Freipass für Straftaten (Urteil des Bundesgerichts 6B_48/2019 vom 9. August 2019 E. 2.6). 19.6. Auch vermag der Umstand, dass der Beschuldigte deutscher Staatsangehöriger ist sowie in der Schweiz über eine Niederlassungsbewilligung verfügt und sich mithin auf das FZA berufen kann, nichts daran zu ändern.